Dass eine Ehefrau aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, stellt keine unzumutbarer Härte dar, aufgrund der eine Scheidung bereits vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres erfolgen kann.
In dem aktuell vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall leben die Eheleute seit
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