Die falsche Frist in der Rechtsmittelbelehrung

Der Rechtsmittelführerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Ausnahmefällen zu gewähren sein, wenn in der der Ausgangsentscheidung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung die Beschwerdefrist unzutreffend angegeben war.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Verpflichtung des Gerichts zur Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung

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