Sittenwidrigkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Schei35 dungsfolgen bei isolierter Betrachtungsweise den Vorwurf der Sittenwidrigkeit jeweils für sich genommen nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich ein Ehevertrag nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig

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Scheidungsfolgenvergleich – und die spätere Abänderung des unbefristeten Ehegattenunterhalt

Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderungen der Rechtslage (hier: Änderung der Bundesgerichtshofsrechtsprechung zur Bedeutung der Ehedauer im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach

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Verschwiegenheitsklausel unter Prominenten

Sind die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffene Verschwiegenheitsklausel und andere Unterlassungspflichten hinreichend bestimmt, liegt weder ein Gesetzesverstoß vor noch sind sie sittenwidrig, wenn diese aufgrund der Prominenz der Vertragsparteien einem berechtigten Interesse entprechen.

Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht Koblenz in

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