Ehering

Das geringfügige Ehegattenarbeitsverhältnisses

Lohnzahlungen an einen im Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits die Arbeitgeberpflichten, insbesondere

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Scheinarbeitsvertrag und die Sozialversicherung

Wer einen Arbeitsvertrag allein deshalb schließt, um über eine gesetzliche Krankenkasse gegen Krankheit abgesichert zu sein, handelt nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgericht Sachsen-Anhalts rechtsmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.

In dem hier vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschiedenen Fall

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