Ehering

Das geringfügige Ehegattenarbeitsverhältnisses

Lohnzahlungen an einen im Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits die Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt. Bei der nicht vollzeitigen Beschäftigung Angehöriger

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Gesundheitskarte

Scheinarbeitsverhältnisse – und die Erstattung vermeintlicher Entgeltfortzahlungen

Fingiert jemand Arbeitsverhältnisse zwischen ihm selbst sowie ihm nahestehenden Personen einerseits und verschiedenen Unternehmen andererseits, deren (faktischer) Geschäftsführer er war und beantragt er anschließend gegenüber mehreren Krankenkassen die Erstattung von vermeintlichen Entgeltfortzahlungen an die zum Schein Beschäftigten, liegt ein vollendeter Betrug vor, wenn die Krankenkassen daraufhin entsprechende Zahlungen leisten. Dagegen

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Insolvenzanfechtung wegen eines Scheinarbeitsverhältnises

Der anfechtende Insolvenzverwalter trägt für die Behauptung, ein Arbeitsvertrag sei zum Schein geschlossen worden, für den Scheincharakter des Geschäfts die primäre Beweislast. Anfechtbar ist gem. § 134 Abs. 1 InsO eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, soweit sie nicht vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde. Unentgeltlich

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger – und die missbräuchliche Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Eine Unionsbürgerin kann sich nicht auf die Arbeitnehmern garantierte Freizügigkeit berufen kann, wenn die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses rechtsmissbräuchlich erfolgt ist. In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall hielt sich eine rumänische Staatsangehörige seit März 2014 in Duisburg auf. Nachdem sie zunächst versucht hatte, durch Vorlage eines

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Insolvenzanfechtung beim Scheinarbeitsverhältnis

Eine Leistung ist im Zwei-Personen-Verhältnis iSd. § 134 Abs. 1 InsO unentgeltlich, wenn ihr nach dem Inhalt des ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts keine Gegenleistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließt. Dagegen ist eine Leistung entgeltlich, wenn der Schuldner etwas erhält, was objektiv ein

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Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag

Bei der rechtlichen Unterscheidung zwischen Werk-/Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung kommt es vor allem darauf an, ob die Arbeitnehmer in den Betrieb des Dritten eingegliedert gewesen sind und vom Dritten arbeitsvertragliche Weisungen erhalten haben. Wenn dies der Fall ist, ist von Arbeitnehmerüberlassung auszugehen. Arbeitnehmer, die jahrelang in den Betriebsräumen mit Betriebsmitteln des

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Scheinarbeitsvertrag und die Sozialversicherung

Wer einen Arbeitsvertrag allein deshalb schließt, um über eine gesetzliche Krankenkasse gegen Krankheit abgesichert zu sein, handelt nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgericht Sachsen-Anhalts rechtsmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. In dem hier vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschiedenen Fall war die nicht krankenversicherte Klägerin als einzige Beschäftigte im maroden

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