Oberlandesgericht München

Markennutzung für Exportwaren

Die Kennzeichnung von Exportware im Inland kann für eine rechtserhaltende Benutzung genügen. Diese setzt nicht voraus, dass es sich bei dem im Ausland ansässigen Abnehmer um ein vom Markeninhaber unabhängiges Unternehmen handelt.

Einer IR-Marke wird auf Antrag wegen Verfalls der

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Das Risiko angeblicher Scheinfirmen

Betriebsausgaben und Werbungskosten sind nach § 160 AO steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen des Finanzamtes Finanzbehörde nicht die Gläubiger oder die Empfänger genau benennt. Dies gilt, wie jetzt das Finanzgericht Düsseldorf urteilte, auch dann, wenn

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