Scheingeschäfte

Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, aber die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen.

Entscheidend ist dabei, ob die Beteiligten zur Erreichung des angestrebten Erfolges

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Vorsteuerabzug bei „Hochpreiser“

Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen eines sog. Hochpreisers darf versagt werden, hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

„Hochpreiser“ werden zum Schein als vermeintliche Zwischenhändler in den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen eingeschaltet, wenn der tatsächliche Veräußerer und der tatsächliche Erwerber übereingekommen sind,

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Gerichtsgebäude

Steuertricksereien und ihre zivilrechtlichen Folgen

Wählen die Vertragsparteien eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung lediglich aus steuerlichen Gründen, fehlt es in der Regel nicht am erforderlichen Rechtsbindungswillen, weil die steuerliche Anerkennung ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraussetzt. Erweist sich die gewählte Vertragsgestaltung nachträglich als zivilrechtlich nachteilig, begründet

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