Gültiges Visum im ungültigen Reisepass

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen über keinen Wertungsspielraum, der es ihnen erlauben würde, Drittstaatsangehörigen die Einreise unter Berufung auf eine nicht im Schengener Grenzkodex vorgesehene Voraussetzung zu verweigern. Daher müssen gültige Visa nicht unbedingt auf einem gültigen Reisedokument angebracht

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Das Einschleusen von Ausländern

Im Anschluss an die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. April 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass formell bestandskräftige Visa von Drittstaatsangehörigen, die diese durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangt haben,

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