Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung. Erklärung des Widerrufs Die Frage, ob der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks grundsätzlich einer Begründung bedarf, war bislang nicht abschließend geklärt. Der Bundesgerichtshof hat bisher nur entschieden, dass § 531 Abs. 1 BGB eine umfassende rechtliche Begründung
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