§ 50i Abs. 1 Satz 4 EStG setzt als modifizierte Rechtsgrundverweisung auf Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift eine Übertragung oder Überführung des betreffenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen der Besitz-Personengesellschaft voraus. Eine Übertragung oder Überführung in diesem Sinne ist (nur)
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