Die Todesfall-Leistung der Lebensversicherung – oder: die vom Erben widerrufene Schenkung

Das Verschenken der Todesfall-Leistung aus einer Lebensversicherung kann am Widerruf der Erben scheitern. Mit einem besonderen Fall einer Schenkung hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen: Ein Mann hatte gegenüber seiner Versicherung bestimmt, dass der nach seinem Tod fällige Auszahlungsbetrag der Lebens- oder Riester-Rentenversicherung nicht an seine Erben, sondern an

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Wohnhaus

Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks

Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung. Erklärung des Widerrufs Die Frage, ob der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks grundsätzlich einer Begründung bedarf, war bislang nicht abschließend geklärt. Der Bundesgerichtshof hat bisher nur entschieden, dass § 531 Abs. 1 BGB eine umfassende rechtliche Begründung

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Time to say Goodbye

Das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – und kein Ausgleichsanspruch

Nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil. Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung konnte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach der Trennung eines

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Schenkung von Gesellschaftsanteilen – und der Ausführungszeitpunkt

Eine gesonderte Wertfeststellung muss auf den Stichtag des Vollzugs der Schenkung erfolgen. Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung, ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs des Mitgliedschaftsrechts. Ist der Vollzug einer Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt ausgeführt. Nach § 7 Abs.

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Veräußerung von GmbH-Anteilen in der Sanierungsphase

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr spricht bei Verträgen zwischen fremden Personen eine widerlegbare Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer -wie im

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Steinbruch

Der Ausbau der Straße zum Steinbruch – und der Vorsteuerabzug

Bezieht ein Unternehmer eine Leistung, um diese an einen Dritten unentgeltlich weiter zu liefern und zugleich die eigene unternehmerische Tätigkeit zu ermöglichen, steht ihm der Vorsteuerabzug zu, wenn die bezogene Eingangsleistung nicht über das hinausgeht, was erforderlich/unerlässlich war, um diesen Zweck zu erfüllen, und die Kosten der Eingangsleistung (kalkulatorisch) im

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Aufschiebend bedingte Übertragung eines Kommanditanteils – und die Ausführung der Schenkung

Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister ist schenkungsteuerrechtlich bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen. Eine Vorverlagerung des Zeitpunkts der Ausführung der Schenkung kommt nicht in Betracht, weil für Fälle einer aufschiebenden Bedingung der Steuerentstehungszeitpunkt in § 9 Abs.

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Autohaus

Der geschenkte Kommanditanteil

Der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 ist erfüllt, wenn ein Mitunternehmeranteil im ertragsteuerrechtlichen Sinn vom Schenker auf den Beschenkten übergegangen ist. Ob vor der Übertragung wesentliches Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen dem Betrieb entnommen oder in ein anderes Betriebsvermögen überführt wurde, ist für die Gewährung der

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Firmenhalle

Schenkung von Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit

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Bundesverwaltungsgericht

Die Schenkung mit Nutzungsrecht

Das der Erblasserin eingeräumte Wohn- und Rückforderungsrecht steht dem Beginn der Zehnjahresfrist nicht entgegen, nach der eine Schenkung bei der Nachlassverteilung nicht mehr zu berücksichtigen ist. Mit dieser Begründung hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass der Wert des Hauses wegen Ablaufs der Zehnjahresfrist bei

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Die Anwachsung eines GbR-Anteils beim überlebenden Gesellschafter – als Schenkung

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit um Auskunftspflichten im Zusammenhang

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die nicht angezeigte Schenkung – und die Hinterziehungszinsen

Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen Finanzamt durchschnittlich erforderlichen Zeit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. Der Eigentümer eines nießbrauchbelasteten

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Wohnhaus

Grundstücksschenkung ans Kind – bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Enkelkind

Überträgt ein Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor. Auch dass die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen

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Reihenhaus

Die von den Schwiegereltern geschenkte Immobilie – und das Ende der Lebensgemeinschaft

Die vom (mit)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete Immobilie werde vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden. Die Schenkung begründet jedoch kein Dauerschuldverhältnis. Für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage reicht es

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Mann und Frau

Die gescheiterte Lebensgemeinschaft – und der Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung

Nach dem Scheitern einer Lebensgemeinschaft können Schenkungen u.U. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden. Das gilt auch für Schenkungen der Eltern eines der Lebensgefährten. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die Klägerin und ihr Ehemann die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin des Beklagten; die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Tochter mit

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Schenkung unter Ehegatten – mit Spendenauflage

Ein Ehegatte kann eine Spende auch dann einkommensteuerlich abziehen, wenn ihm der Geldbetrag zunächst von dem anderen Ehegatten geschenkt wird. Voraussetzung ist hierfür nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs, dass die Ehegatten zusammenveranlagt werden und dass aufgrund einer Auflage im Schenkungsvertrag die Verpflichtung besteht, den Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein

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Landgericht Hamburg

Pflichtteilsergänzungsanspruch – wegen Schenkungen an den Ehegatten

§ 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB bewirkt keine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Schenkungen an Ehegatten und Schenkungen an Dritte, insbesondere nichteheliche Lebensgefährten und Kinder, im Rahmen der Pflichtteilsergänzung. Dies gilt auch, soweit der beschenkte Ehegatte selbst dem Pflichtteilsergänzungsanspruch als Schuldner ausgesetzt ist. Der Gesetzgeber durfte im Rahmen seines

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Die gemischte Schenkung – und ihr Steuerwert

Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der -ggf. kapitalisierten- Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr.

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Schenkung mehrerer Gegenstände – und der Beginn der Festsetzungsfrist

Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das Finanzamt aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände. Nach § 47 AO erlöschen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis u.a. durch Verjährung. Eine

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Mittelbare Schenkung – und der Beginn der Festsetzungsverjährung

In der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch den Schenker und der nachfolgenden Veräußerung des Anteils durch den Bedachten kann die mittelbare Schenkung des Veräußerungserlöses liegen (mittelbare Geldschenkung). Bei einer mittelbaren Schenkung hat die Finanzbehörde erst dann Kenntnis von der vollzogenen Schenkung, wenn sie alle Umstände kennt, die die mittelbare Schenkung

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Schenkungsteuer – und ihre Festsetzung gegen den Schenker

Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den Schenker in Anspruch nimmt. Nach § 20 Abs. 1 Satz 1

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Amtsgericht

Grundstücksschenkung mit Nießbrauchsvorbehalt und Pflegevereinbarung – und die Beeinträchtigung des Vertragserben

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt,

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Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten

Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er

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Schwiegerelternschenkung – und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt.

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Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau – und die Schenkungsanfechtung des Insolvenzverwalters

Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO geben dem Insolvenzverwalter eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Zahlungen des Schuldners rückgängig zu machen. Nach § 134 Abs. 1 InsO können unentgeltliche Leistungen des Schuldners, die in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, ohne

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Geschäftsmann

Zuwendungen an die Tochter – bei gleichzeitigem Erbverzicht

Wie sind bei gleichzeitigem Erbverzicht gewährte Zuwendungen an die eigenen gesetzlichen Erben rechtlich zu bewerten? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Kläger verlangt die Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile an einem Grundstück, von denen er geltend macht, er habe sie der Beklagten, seiner Tochter aus erster Ehe,

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Eigentumsvermutung für den beschenkten Besitzer

Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB für den Besitzer findet auch dann Anwendung, wenn der Besitzer behauptet, das Eigentum im Wege der Schenkung erworben zu haben. Zwar wird vertreten, dass die Norm bei einem behaupteten Erwerb im Wege der Schenkung nicht eingreife; dies bezieht sich vor allem auf das Verhältnis

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Nichtiges Verlöbnis – Geschenke zurück

Gemäß § 1301 BGB kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften der Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern, wenn die Eheschließung unterbleibt. Dass das Verlöbnis zwischen den Beteiligten durch die zwischenzeitliche Eheschließung der Verlobten mit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung – und der Vollzug der Schenkung

Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen. Gemäß § 179 Abs. 1 i.V.m. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte

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Zuwendungen an den Lebensgefährten – und ihre Rückforderung nach der Trennung

Die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Lebensgemeinschaft verstirbt, ist regelmäßig keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung. Die Zuwendung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzugewähren sein, wenn die Lebensgemeinschaft nach der Zuwendung

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Streit ums Geld mit den Ex-Schwiegereltern

Liegen keine schiftlichen Unterlagen über ein angebliches Darlehen zwischen einer Ex-Schwiegertochter und den ehmaligen Schwiegereltern vor, können eine Scheidungsvereinbarung und weitere Unterlagen aus dem Scheidungsverfahren, die ebenfalls keinen Hinweis auf ein Darlehen enthalten, als Indiz dafür dienen, dass ein solches Darlehen nicht bestanden hat. Mit dieser Begründung hat das Landgericht

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Der Bereicherungsanspruch – und das nicht beurkundete Schenkungsversprechen

Beruft sich der Leistungsempfänger gegenüber dem Bereicherungsanspruch auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund, so beschränkt sich die ihn treffende Beweislast auf den Nachweis, dass die Leistung mit Wissen und Wollen des Leistenden bewirkt und der Formmangel damit geheilt worden ist. Das Fehlen eines Schenkungsversprechens muss demgegenüber der Leistende

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Baby

Rückforderung der Zuwendung an den Lebensgefährten

Mit der Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Kläger verlangt vom Nachlasspfleger der zwischenzeitlich verstorbenen Beklagten Rückzahlung einer Zuwendung, die er an die Beklagte während der zwischen den Parteien seit 2003 bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft geleistet hat. Der Kläger war Inhaber eines Sparbriefs

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Bundesverwaltungsgericht

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Ein grob undankbares Verhalten kann sowohl mangels Umständen, die objektiv die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers vermissen lassen, als auch deshalb zu verneinen sein, weil sich das Verhalten des Beschenkten jedenfalls subjektiv nicht als Ausdruck einer undankbaren Einstellung gegenüber dem Schenker darstellt. Die Beurteilung der subjektiven Seite des

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Streit ums Erbe

Hat ein Ehepaar in einem gemeinschaftlichen Testament festgelegt, dass ein Gegenstand einer bestimmten Person nach dem Tod des Letztversterbenden zustehen soll, kann der überlebende Ehegatte zu seinen Lebzeiten über diesen Gegenstand verfügen und ihn an einen Dritten verschenken. Diese beschenkte Person hat das Geschenk nach dem Eintritt des Erbfalls an

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