Gewährt ein Dritter dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt, unterfällt die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz des Dritten nicht dem Bargeschäftsprivileg.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall nimmt der Insolvenzverwalter einer GmbH unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis den Arbeitnehmer einer Schwestergesellschaft
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