Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erwarb der klagende Sohn von seiner Mutter im Dezember 2011 mit öffentlich beurkundetem
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