Bei (Schenkung-)Steuerbescheiden, in denen mehrere Steuerfälle zusammengefasst sind, ist zu prüfen, ob sie nach § 119 Abs. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sind.
Für die inhaltliche Bestimmtheit ist es nicht ausreichend, wenn zwar
Artikel lesen









































