Verzicht auf Mehrstimmrechte

Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch dann keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an der GmbH dadurch erhöht.

Der Schenkungsteuer unterliegt als

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Bewertung eines Wohnrechts

Seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 1. Januar 2009 werden – entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – alle wesentlichen Vermögensgruppen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer mit dem gemeinen Wert (bzw. Verkehrswert) angesetzt. Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts darf dabei

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Geschenkte Gesellschaftsanteile

Wurden während laufender Verkaufsverhandlungen schenkweise erworbene Anteile an einer Kapitalgesellschaft kurz nach dem Zeitpunkt der Ausführung der freigebigen Zuwendung veräußert, ist nach dem vor dem Jahr 2009 geltenden Recht ein zu diesem Zeitpunkt bereits vereinbarter Mindestkaufpreis und nicht der nach

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Der Notar und die Schenkungsteuer

Bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages hat der Notar die Vertragspartner auf die Verpflichtung zur Zahlung von Schenkungssteuer hinzuweisen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Schaden bemisst sich nach der Höhe der angefallenen Schenkungssteuer

In einem jetzt

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Forderungserlass mit Besserungsabrede

Will jemand seinem Schuldner, der aus wirtschaftlichen Gründen gegenwärtig eine bestimmte Forderung nicht erfüllen kann, Luft verschaffen, wird in der Praxis vielfach von der Möglichkeit einer Besserungsabrede Gebrauch gemacht. Nach einer solchen Abrede braucht der Schuldner die Forderung nur und

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

Die Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt nicht nur für Zuwendungen an politische Parteien, sondern nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zumindest vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen.

§ 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verletzt das Recht

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Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, wird mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, noch kein schenkungsteuerpflichtiger Vermögensgegenstand zugewendet.

Dem Kläger waren gegen Jahresende 1998 von seinem Vater Unterbeteiligungen an

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Erbschaftsteuer-Reform

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet. Der Entwurf basiert auf den Vereinbarungen einer politischen Arbeitsgruppe unter der gemeinsamen Leitung des Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch.

Gleichzeitig soll

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Mehrere Schenkungen

Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig.

Aber: Bleiben dem Finanzamt die Umstände, die es ihm ermöglichen würden, die Steuer für die Einzelzuwendungen getrennt festzusetzen,

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Zugewinnausgleich und Schenkungsteuer

Werden Wirtschaftsgüter zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich begründeten Anspruchs, mit dem bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft der sich bis dahin ergebende Zugewinn ausgeglichen werden soll, übertragen, handelt es sich, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, um einen (objektiv) unentgeltlichen Vorgang und um eine

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Schenkung an den Sportverein

Außerordentliche, d.h. nicht satzungsmäßig oder allen Vereinsmitgliedern durch entsprechenden Beschluss auferlegte, Leistungen des Förderers eines Vereins an einen Sportverein unterliegen als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Das Recht des Zuwendenden, auf die Zusammensetzung einer

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