Die Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Amtsgerichts über die Unterstützung eines Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme gemäß § 1050 Satz 1 Fall 1 ZPO richtet sich allein nach der allgemeinen Vorschrift des § 567 Abs. 1 ZPO. Die Vorschrift des § 159 Abs. 1 Satz 1 GVG ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.
Lesen