Schiedsstellen dürfen keinen pauschalen 4%-Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen festsetzen.
Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht die Aufhebung eines – schon von der Vorinstanz beanstandeten – Schiedsspruchs bestätigt, der die Festsetzung von Vergütungen und Entgelten einer Pflegeeinrichtung zum Gegenstand hatte; die Schiedsstelle
Artikel lesen

