Das Bundesverfassungsgericht hat einer bereits vor sechs Jahren erhobenen Verfassungsbeschwerde der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruchs stattgegeben. In dem zivilrechtlichen Ausgangsverfahren vor den deutschen Zivilgerichten machte die Berufssportlerin unter anderem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen zwei Sportverbände geltend, die gegen die Profisportlerin eine Dopingsperre verhängt und umgesetzt hatten. Der
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