Verhandlungstisch

Schiedseinrede – und die Verspätung

Die Einrede der Schiedsvereinbarung gemäß § 1032 Abs. 1 ZPO stellt einschließlich der Fristgebundenheit ihrer Erhebung eine verzichtbare Verfahrensvorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO dar. Wird eine Schiedseinrede verspätet erhoben, kann die Überschreitung der in § 1032 Abs. 1 ZPO normierten zeitlichen Grenze nach § 295 Abs.

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Einrede des Schiedsvertrags

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einrede des Schiedsvertrags nach § 1032 Abs. 1 ZPO an keine Form gebunden. Es genügt, dass der Beklagte seinen Willen hinreichend zum Ausdruck bringt, dass die Sachentscheidung nicht von dem angerufenen staatlichen Gericht, sondern von einem Schiedsgericht getroffen werden soll. Erforderlich ist aber,

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Die tarifvertragliche Schiedsvereinbarung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Diese Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit kann nach § 4 ArbGG durch einen Schiedsvertrag nach Maßgabe der §§ 101 bis110 ArbGG ausgeschlossen werden. Nach §

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Der Insolvenzverwalter und die Schiedsvereinbarung

Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sicherungsgebers ist an eine vom Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffene Schiedsvereinbarung gebunden, wenn er die Forderung des Sicherungsnehmers nach § 166 Abs. 2 InsO einzieht. Nach den „Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel“ werden alle Streitigkeiten aus den betroffenen Verträgen unter Ausschluss

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Der Schiedsvertrag des ausländischen Brokerunternehmens

Zur Formnichtigkeit einer Schiedsklausel in einem Vertrag zwischen einem ausländischen Broker und einem inländischen Verbraucher, der die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen zum Gegenstand hat, hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Zunächst hat der Bundesgerichtshof die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage gegen das ausländische Brokerunternehmen bejaht: Nach dem im Rahmen

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Bühnentechniker

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Sind in einem Arbeitsvertrag eines überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechnikers der NV Bühne allgemein und davon

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