Die Umsatzsteuer ermäßigt sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG insbesondere für die Beförderungen von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen. Linienverkehr i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein-
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