Sportboote, die mit Mannschaft zum gewerbsmäßigen Transport von Personen über See genutzt werden, sind in der Regel Kauffahrteischiffe. Diese benötigen ein Schiffssicherheitszeugnis, für das das nach § 5 See-Sportbootverordnung erteilte Bootszeugnis nicht ausreicht. Für als Kauffahrteischiff genutzte Sportboote gilt ferner die Schiffsbesetzungsverordnung. Deshalb genügt nicht, dass der Bootsführer nur für
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