Das als Kauffahrteischiff genutzte Sportboot

Sportboote, die mit Mannschaft zum gewerbsmäßigen Transport von Personen über See genutzt werden, sind in der Regel Kauffahrteischiffe. Diese benötigen ein Schiffssicherheitszeugnis, für das das nach § 5 See-Sportbootverordnung erteilte Bootszeugnis nicht ausreicht. Für als Kauffahrteischiff genutzte Sportboote gilt ferner die Schiffsbesetzungsverordnung. Deshalb genügt nicht, dass der Bootsführer nur für

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Die Freizeit eines Funkoffiziers

Die Stunden, die ein Funkoffizier, für den keine Vertretung zur Verfügung steht, an Bord eines Forschungsschiffes verbringt, obwohl er nicht zur Arbeit eingeteilt war, erfüllen unter anderem dann den tarifrechtlichen Begriff der „angeordneten Anwesenheit“ an Bord im Sinne des § 46 Nr. 11 Abs. 2 TVöD BT-V Bund, wenn das

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Schiffsfreizeit

Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, haben für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Vergütung, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt für die Besatzung aber, so

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