Erneuter Schimmel in der Wohnung

Wenn ein Mangel an einer Wohnung nach der Mangelbeseitigung erneut auftritt und dem Vermieter dieses nicht mitgeteilt worden ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. So das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Ehepaares, dass wegen wiederholt auftretendem Schimmelbefall fristlos die Wohnung kündigte und die Umzugskosten vom

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Schimmel durch Einbau eines Kleiderschranks

Ein Mieter darf die Einrichtung seiner Wohnung grundsätzlich frei gestalten und handelsübliche große Schränke in einem Abstand von wenigen Zentimetern an (Außen-)wände stellen, solange er sein Heiz- und Lüftungsverhalten auch an seinen Wohn- und Nutzungsgewohnheiten ausrichtet. Kommt es zur Schimmelbildung, die letztlich auf ein unsachgemäßes Nutzungsverhalten zurückzuführen ist, hat der

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Moderne Fenster im Altbau

Es stellt keinen Mangel der Mietwohnung dar, wenn wegen des Einbaus moderner Fenster im Altbau ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf und ein erhöhtes Risiko der Schimmelbildung besteht. Der Mieter muss sich auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf einstellen. Heizt und lüftet er nicht ausreichend und kommt es deswegen zur Schimmelbildung,

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