Wenn ein Mangel an einer Wohnung nach der Mangelbeseitigung erneut auftritt und dem Vermieter dieses nicht mitgeteilt worden ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. So das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Ehepaares, dass wegen wiederholt auftretendem Schimmelbefall fristlos die Wohnung kündigte und die Umzugskosten vom
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