Wer mehrere Tiere misshandelt hat, dabei mit roher Gewalt vorgegangen ist und die Tiere erheblich gequält hat, kann wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt werden. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Bad Iburg in dem hier vorliegenden Fall den Fahrer eines Tiertransporters zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je
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