Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar.
In dem hier vom Sozialgericht Berlin entschiedenen Fall war der 1978 geborene Arbeitnehmer als
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