Die Folgen eines Schlaglochs

Ist ein Schlagloch auf einer Bundesautobahn die Folge einer vom zuständigen Land zu verantwortenden, vermeidbaren Gefahrenquelle, haftet das Land aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für den beim Durchfahren des Schlaglochs entstandenen Fahrzeugschaden. Es liegt kein Mitverschulden des Fahrzeugführers vor, wenn die unfallursächliche

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