Der Bundesgerichtshofs hatte aktuell in drei Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben.
Geklagt hatte in allen drei Verfahren ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung
Artikel lesen






