Eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle begründet Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen, deren Kennzeichen in die Kontrolle einbezogen werden, auch wenn das Ergebnis zu einem „Nichttreffer“ führt und die Daten sogleich gelöscht werden. Für die Abgrenzung zwischen der dem Bund nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zur
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Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen in Baden-Württemberg und Hessen
Eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle begründet Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen, deren Kennzeichen in die Kontrolle einbezogen werden, auch wenn das Ergebnis zu einem „Nichttreffer“ führt und die Daten sogleich gelöscht werden. Die entsprechenden polizeirechtlichen Vorschriften in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Gesetzliche Regelungen zur automatischen Kennzeichenkontrolle
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