Die Neuregelung der Anrechnung zur Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr durch dem neu in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eingefügten § 15a RVG, mit der die in der Praxis stark problembehaftete Anrechnungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs korrigiert werden sollte, ist mittlerweile in
Artikel lesen



