Physiotherapie, Massage

Der geschlossene Tantra-Massage-Salon

Der Coronaschutzverordnung lässt sich ein Verbot von Tantra-Massagen nicht entnehmen. Der Betrieb eines Tantra-Massage-Salons ist nicht mit einem Bordell vergleichbar.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dem hier vorliegenden Fall eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die

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