Überteuerte Schlüsseldienste können sowohl den Strafatbestand des gewerbsmäßigen (Banden-)Betrugs wie auch den des Wuchers erfüllen. Schlüsseldienst – als gewerbsmäßiger (Banden-)Betrug Das Fordern und Vereinbaren eines bestimmten, gegebenenfalls auch überhöhten Preises umfasst nicht ohne Weiteres die schlüssige Erklärung, die Leistung sei ihren Preis auch wert. Schlüsseldienst – und der Wucher Nach
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