Schlüsselbund

Schlüsseldienst – als gewerbsmäßiger Betrug und Wucher

Überteuerte Schlüsseldienste können sowohl den Strafatbestand des gewerbsmäßigen (Banden-)Betrugs wie auch den des Wuchers erfüllen. Schlüsseldienst – als gewerbsmäßiger (Banden-)Betrug Das Fordern und Vereinbaren eines bestimmten, gegebenenfalls auch überhöhten Preises umfasst nicht ohne Weiteres die schlüssige Erklärung, die Leistung sei ihren Preis auch wert. Schlüsseldienst – und der Wucher Nach

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Betrug durch Schlüsseldienste

Jeden Tag in Deutschland geschieht es unzählige Male, ein Windstoß oder eine Unachtsamkeit und in Sekundenschnelle sind Sie aus Ihrer eigenen Wohnung ausgesperrt. Befindet sich dann z.B. noch ein Baby in der Wohnung oder köchelt auf dem Herd bereits das Mittagessen, dann bleibt nicht viel Zeit, um wieder Zutritt zur

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Rechte und Pflichten beim Schlüsseldienst

Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert – die Haustür ist ins Schloss gefallen. Die zugefallene Haustür und der Schlüssel in der Wohnung, das ist der häufigste Grund für einen Einsatz eines Schlüsseldienstes. Jeden Tag öffnet der Notdienst in Deutschland hunderte zugefallene Türen, repariert defekte Schlösser oder hilft

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Der überteuerte Schlüsseldienst

Auch der Vertrag mit einem Schlüsseldienst kann als wucherähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs.1 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein. Ein wucherähnliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein besonders grobes Missverhältnis besteht und die hierdurch begründete tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Vertragspartners von diesem nicht widerlegt

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