Überteuerte Schlüsseldienste können sowohl den Strafatbestand des gewerbsmäßigen (Banden-)Betrugs wie auch den des Wuchers erfüllen.
Nachrichten aus Recht und Steuern
Überteuerte Schlüsseldienste können sowohl den Strafatbestand des gewerbsmäßigen (Banden-)Betrugs wie auch den des Wuchers erfüllen.
Regelmäßig ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender und damit als Unternehmer sowie Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen ist.
Dies ist in der Regel derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Sinne des §
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Jeden Tag in Deutschland geschieht es unzählige Male, ein Windstoß oder eine Unachtsamkeit und in Sekundenschnelle sind Sie aus Ihrer eigenen Wohnung ausgesperrt. Befindet sich dann z.B. noch ein Baby in der Wohnung oder köchelt auf dem Herd bereits das
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Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert – die Haustür ist ins Schloss gefallen. Die zugefallene Haustür und der Schlüssel in der Wohnung, das ist der häufigste Grund für einen Einsatz eines Schlüsseldienstes. Jeden Tag öffnet der Notdienst
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Auch der Vertrag mit einem Schlüsseldienst kann als wucherähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs.1 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein.
Ein wucherähnliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein besonders grobes Missverhältnis besteht und die hierdurch begründete tatsächliche
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