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Schlusserbe als Ersatzerbe ?

Wenn der durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zum Alleinerben bestimmte überlebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, wird der im Testament bestimmte Schlusserbe nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Berufung im Testament zum Ersatzerben.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall

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Schlusserbe beim Berliner Testament

Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen

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