Auf den Wegen eines Friedhofs muss sich der Besucher auf (z.B. durch Wurzeln verursachte) Bodenunebenheiten einstellen; insosweit besteht keine ununterbrochene Kontrollpflicht des Friedhofträgers.
So hat das Landgericht Köln nun in einem Fall entschieden und die Klage einer Friedhofsbesucherin abgewiesen. Diese
Artikel lesen
















































