Ist ein Bezieher von Grundsicherungsleistungen als Schöffe tätig, müss er seine Schöffenbezüge gegenüber dem Jobcenter angeben.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall hatte ein Ingenieur als Hannover geklagt, der seit 2012 Grundsicherungsleistungen bezieht. Anderthalb Jahre später nahm er
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