Wenn die Krankenkasse trendelt…

Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation, kann die versicherte Antragstellerin die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist,

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Operative Brustvergrößerung für intersexuelle Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Intersexuelle Personen haben auch dann keinen Anspruch auf Versorgung mit einer beidseitigen Mamma-Augmentationsplastik, wenn zu ihren Gunsten unterstellt würde, dass Versicherte mit körperlichen Geschlechtsentwicklungsstörungen gegen ihre Krankenkasse grundsätzlich Anspruch auf geschlechtszuweisende oder verdeutlichende Behandlung haben.

Zielsetzung der gewünschten Behandlung ist

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Brustvergrößerung bei Transsexuellen

Transsexualismus ist jedenfalls derzeit weiterhin als psychische Regelwidrigkeit und nicht als bloße Normvariante anzusehen. Aufgrund ihrer weiterhin gegebenen Sonderstellung bei Vorliegen in krankheitswerter Form kann diese psychische Regelwidrigkeit grundsätzlich auch operative Eingriffe in den gesunden Körper rechtfertigen.

Liegt die Indikation

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Mit bester Empfehlung vom Schönheitschirurgen

Schönheitschirurgen können bei Vorliegen eines hinreichenden Grundes ihren Patienten ein bestimmtes Kosmetikinstitut empfehlen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen, das hessenweit für die Ahndung von Verstößen von Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Apothekern und Tierärzten

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Schönheitsoperation führt zu Gewaltopferentschädigung

Hat jemand durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädi­gung erlitten, kann er Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bean­spruchen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für einen Patienten, dessen Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt worden ist.

In einem jetzt

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Keine Brustverkleinerung auf Kassenkosten

Eine Mammahyperplasie (übergroße Brust) ist nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg grundsätzlich keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Richter lehnten einen Anspruch auf die Brustverkleinerungsoperation ab, weil die Mammahyperplasie keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung und

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Schöner in Holland

Führt eine Ärztin ohne eigene Arztpraxis und mit Wohnadresse in Deutschland schönheitschirurgische Operationsaufträge für niederländische Klinikbetriebe durch, so ist sie hierfür in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig, da der Leistungsort in den Niederlanden liegt.

Schönes Europa.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22. Juli

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Augen-Laser

Eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung besteht daher nach Ansicht des Amtsgerichts München nicht.

In dem vom AG München entschiedenen Rechtsstreit unterhielt der spätere Kläger

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