Briefkasten

Kein Strafantrag per eMail

Ein Strafantrag kann nicht wirksam mittels „einfacher“ E-Mail angebracht werden. Ein im Text einer einfachen E-Mail direkt an die ermittelnde Staatsanwältin gesandte Strafantrag entspricht nicht der durch § 158 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Schriftform. Für zweckorientierte Abschwächungen des Formerfordernisses, wie sie für die Einreichung in Papierform anerkannt sind, lässt die

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Schreibmaschine

Kein Strafantrag per eMail

Ein mittels „einfacher“ E-Mail übersandter Strafantrag ist nicht formgerecht übermittelt. So hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten ein vor dem Landgericht Dresden geführtes Strafverfahren weitgehend eingestellt und das in der Sache ergangene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Das Landgericht Dresden hatte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der

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Betriebsratswahl – und die Vorschlagslisten

Nach § 10 Abs. 2 WO hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben. Hierzu verweist die Vorschrift auf § 3 Abs. 4 WO. Danach ist ein Abdruck des

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Mietwohnungen

Die mündliche Einigung über die Mietminderung

Eine Änderung von vertragswesentlichen Vereinbarungen ist nur dann gemäß § 550 Satz 1 BGB schriftformbedürftig, wenn sie für einen ein Jahr übersteigenden Zeitraum Geltung beansprucht. Die Vorschrift des § 550 BGB soll den Erwerber eines Grundstücks davor schützen, bei Eintritt in einen Mietvertrag, dessen Bedingungen er mangels Schriftlichkeit nicht zuverlässig

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Schriftform – und die Unterschrift nur auf der Anlage zum Vertrag

Für die Einhaltung der Schriftform ist es nicht erforderlich, dass schon die erste Vertragsurkunde selbst alle Schriftformvoraussetzungen erfüllt. Vielmehr genügt es, wenn diese Voraussetzungen durch eine nachfolgende Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ersten Vertragsurkunde erfüllt werden. Dabei kann es im Einzelfall auch genügen, wenn lediglich eine dem Vertrag

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Unterschrift

Unterschrift oder Paraphe?

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt als Unterschrift ein Schriftzug, der individuellen Charakter aufweist und einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglicht, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen, der Unterzeichnende also erkennbar bleibt. Die Unterschrift muss zwar nicht unbedingt lesbar sein, mindestens einzelne Buchstaben müssen aber –

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Der Stellplatzmietvertrag – und die Schriftform

Mit der Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB bei einem Stellplatzmietvertrag hatte sich jetzt erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Ein konkludent geschlossener (neuer) Mietvertrag wahrt nicht die nach §§ 578, 550 BGB erforderliche Schriftform und ist daher gemäß § 580 a BGB ordentlich kündbar. In dem hier

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Mit dem Bundesverfassungsgericht mailt man nicht

Eine Verfassungsbeschwerde kann nicht per De-Mail eingereicht werden. Eine derart beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht aktuell nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorlägen, die Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung habe und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der von dem

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Keine Verfassungsbeschwerde per De-Mail

Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden. So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde: Diese genügt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, der verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss.

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Gerichtsstandsvereinbarung nach der Brüssel-Ia-VO – und das Schriftformerfordernis

Für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 3 Brüssel-Ia-VO ist die Einhaltung der Formerfordernisse Wirksamkeitsvoraussetzung ist. Allein eine Willenseinigung der Parteien führt mithin nicht zu einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung, wenn nicht auch die Form eingehalten ist. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Formerfordernisse des Art.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das Schriftform-Erfordernis – und die unleserliche Unterschrift

Dem Schriftform-Erfordernis (hier: nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO) ist nur genügt, wenn das maßgebliche Schriftstück von demjenigen, der die Verantwortung für seinen Inhalt trägt, eigenhändig, d.h. mit einem die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug handschriftlich unterzeichnet ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass der Name voll

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Arbeitsvertragliche Altersgrenze – und die erforderliche Schriftform

Die Wahrung der in § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmten Schriftform für die Befristung eines Arbeitsvertrags erfordert den Zugang der unterzeichneten Befristungsabrede bei dem Erklärungsempfänger vor Vertragsbeginn. Die Einhaltung der Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändig vom Aussteller mit Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnete

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Altergrenze für angestellte Ärzte – und das Regelrentenalter in der Ärzteversorgung

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterliegen Regelungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Altersgrenzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle. Sie bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG. Eine auf das Regelrentenalter abstellende Altersgrenzenregelung kann nicht nur in Kollektivnormen, sondern auch in Individualverträgen getroffen werden und sachlich

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Ablehnung des Teilzeitbegehrens eines Arbeitnehmers – und die erforderliche Schriftform

Das Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers erfüllt die Anforderungen des § 126 Abs. 1 BGB nicht, wenn es nicht von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wurde. Hat die Arbeitgeberin den Teilzeitantrag der Arbeitnehmerin nicht rechtzeitig schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem von der Arbeitnehmerin

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Teilzeitbegehren – und seine Formalia

Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist eine auf die Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärung. Das Änderungsangebot (§ 145 BGB), das dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Beginn der begehrten Arbeitszeitverringerung zugehen muss (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG), muss nach allgemeinem Vertragsrecht regelmäßig so

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Die unwirksame Befristungsabrede – und ihre Heilung

Eine formnichtige Befristungsabrede lässt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwar nicht dadurch nachträglich heilen, dass die Parteien das nicht schriftlich Vereinbarte nach der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer schriftlich niederlegen. In diesem Fall ist die zunächst der Schriftform nicht entsprechende Befristungsabrede nach § 14 Abs. 4 TzBfG, § 125

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Befristetes Arbeitsverhältnis – und die Schriftform

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung der Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändig vom Aussteller mit Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnete Urkunde. Bei einem Vertrag muss nach § 126 Abs. 2 Satz

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Betriebsvereinbarung – und das Schriftformerfordernis

In einer Gesamtbetriebsvereinbarung kann auf außerhalb der Vertragsurkunde bestehende Regelungen verwiesen werden, sofern das Bezugsobjekt bei deren Abschluss vorliegt. Darüber hinaus muss klar und zweifelsfrei feststehen, auf welche Bestimmungen Bezug genommen wird. Das ist durch Auslegung zu ermitteln. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. August 2016 – 1 ABR 22/14

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Kündigung eines Tarifvertrages – und keine Schriftform

Die Kündigung eines Tarifvertrags muss nicht in Schriftform gemäß § 126 BGB erklärt werden. Zwar bedürfen Tarifverträge nach § 1 Abs. 2 TVG der Schriftform. Das Tarifvertragsrecht kennt keinen eigenständigen Schriftformbegriff. Die Schriftform richtet sich daher grundsätzlich nach § 126 BGB und den in der Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungen dieser Vorschrift.

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Kostenerinnerung – aber nicht per eMail

Die nach § 66 Abs. 1 GKG statthafte Erinnerung gegen den Kostenansatz vom 13.02.2015 ist unzulässig, wenn sie nicht den Formerfordernissen des § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG entspricht. Danach müssen Anträge und Erklärungen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Diesen Anforderungen genügt im hier entschiedenen

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Die Kündigung ohne Unterschrift

Erhebt der Arbeitnehmer eines Kleinbetriebes mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern Kündigungsschutzklage wegen fehlender Unterschrift des Arbeitgebers, kann hierin die antizipierte Zustimmung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses jedenfalls dann liegen, wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig ausdrücklich seine Arbeitskraft anbietet. Erklärt der Arbeitgeber in der Güteverhandlung, es liege keine Kündigung vor, kann darin

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Kostenerinnerung per E-Mail – ohne qualifizierte Signatur

Eine Erinnerung gegen den Kostenansatz per E-Mail ist formunwirksam, wenn sie keine qualifizierte Signatur enthält. Anträge und Erklärungen können im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten (schriftlich) eingereicht werden; demgemäß besteht auch vor dem BFH kein Vertretungszwang. Die Erinnerung ist jedoch unzulässig, wenn

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Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit – und das Ermessen des Arbeitgebers

Die vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) nach § 106 GewO grundsätzlich einzuhalten hat. In einem ersten Schritt muss es billigem Ermessen entsprechen, dem Arbeitnehmer die höher bewertete Tätigkeit überhaupt zu übertragen. In einem

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Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Die Befristung der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (hier: einer Kassiererin) unterliegt einer Vertragsinhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Die Vertragsinhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht durch die für die Befristung von Arbeitsverträgen geltenden Bestimmungen in §§ 14 ff. TzBfG verdrängt. Die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

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Elternzeit – und die erforderliche Schriftform

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme

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Konferenzraum

Langfristige unentgeltliche Gebrauchsüberlassung – formlos.

Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist regelmäßig auch bei langer Vertragslaufzeit Leihe und selbst dann nicht formbedürftig, wenn das Recht des Verleihers zur Eigenbedarfskündigung vertraglich ausgeschlossen ist. Derartige Gebrauchsüberlassungsverträge sind als Leihverträge im Sinne des § 598 BGB und nicht als gemäß § 518 BGB formbedürftige Schenkung anzusehen.

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Abwicklungsvertrag – und das Recht zum vorzeitigen Ausscheiden

Ein Abwicklungsvertrag kann für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären. Eine solche Erklärung bedarf jedoch gemäß § 623 BGB zwingend der Schriftform. Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies soll Rechtssicherheit

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Insichgeschäfte eines geschäftsführenden Alleingesellschafters – und ihre Formbedürftigkeit

Insichgeschäfte eines geschäftsführenden Alleingesellschafters müssen, um für den Rechtsverkehr Beachtung zu finden, in der Regel durch eine schriftliche Aufzeichnung belegt sein, aus der sich Zeitpunkt und Inhalt des Geschäfts einwandfrei ergeben. Mindestens wird, soweit möglich, eine ordnungsgemäße Verbuchung zu fordern sein. Dies gilt auch dann, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer von den

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Treu und Glauben – und der Schriftformmangel

Mit der Frage, wann eine Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehindert ist, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die von §§ 578 Abs. 1 und 2, 550 BGB geforderte Schriftform ist nur gewahrt, wenn sich die

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Vereinbarte Umbaumaßnahmen am Mietobjekt – und die Schriftform

Sind Vereinbarungen zu am Mietobjekt (hier: einer Zahnarztpraxis) durchzuführenden Um- und Ausbaumaßnahmen formbedürftig? Der Bundesgericht jedenfalls bejahte jetzt diese Frage: Die von §§ 578 Abs. 1 und 2, 550 BGB geforderte Schriftform ist nur gewahrt, wenn sich die für den Abschluss des Vertrags notwendige Einigung über alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere

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Schriftliche Mängelanzeige – nur per Einschreiben?

In einem (gewerblichen) Mietvertrag kann für eine Mängelanzeige zwar Schriftform vorgeschrieben, nicht aber auch die Versendung als (Einwurf-)Einschreiben als Wirksamkeitsvoraussetzung vereinbart werden. Zu Vertragsklauseln in Mietverträgen über Gewerberaum, die eine schriftliche Kündigung durch Einschreiben vorsehen, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Schriftform konstitutive Bedeutung im Sinne von § 125

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