Der mündliche Aufhebungsvertrag

Der Formmangel bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann nur ausnahmsweise als unbeachtlich gesehen werden. Dies kann unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens dann der Fall sein, wenn der Erklärungsgegner einen besonderen Grund hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des

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Die genaue Bezeichnung des Pachtgegenstandes

Das gesetzliche Schriftformerfordernis bei einem Pachtvertrag dient vorrangig der Information eines potentiellen Grundstückserwerbers und nicht der am Vertragsabschluss beteiligten Parteien. Ist der Pachtgegenstand in der Vertragsurkunde nicht hinreichend fixiert, ist dem Schriftformerfordernis insgesamt nicht genügt worden.

Mit dieser Begründung hat

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