Bundesfinanzhof (BFH)

Verzicht auf die mündliche Verhandlung

Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung ist eine Prozesshandlung. Als Prozesshandlung muss der Verzicht klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden.

Dabei ist aufgrund der besonderen Interessenlage der Beteiligten eine wortlautgetreue und restriktive Auslegung der Verzichtserklärung geboten. Denn der Verzicht hat

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