Die Schülerbeförderungskosten für die Freien Waldorfschulen in Rheinland-Pfalz

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die im rheinland-pfälzischen Privatschulgesetz enthaltene Regelung der Schülerbeförderungskosten für die Freien Waldorfschulen ist mangels vorheriger Beschreitung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten unzulässig. Da Landesregierung und Landtag die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die angegriffene Ungleichbehandlung in der besonderen Funktion,

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Die Fahrtkosten zur weiter entfernten Schule

Räumt der Gesetzgeber (obwohl im Verfassungsrecht kein dementsprechendes Gebot enthalten ist) einen Anspruch auf Kostenübernahme für die Beförderung von Schülern zur Schule ein, kann er ihn schon angesichts der begrenzten Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand auch begrenzen und sachlich begründete Differenzierungen

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Kinderbeförderung zur Schule

Fahrtaufwendungen für die Kinderbeförderung zur Schule sind keine Werbungskosten der Eltern und auch keine außergewöhnliche Belastung.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Rheinhland-Pfalz in Neustadt können Fahrtaufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur

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