Wird der Arbeitslohn unvollständig oder mit Verspätung an den Arbeitnehmer ausgezahlt, hat dieser einen Anspruch auf Zahlung des Pauschal-Schadensersatzes gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
So hat das Landesarbeitsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Streits über Ansprüche auf
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