Autorennen

Mord beim illegalen Autorennen – der Berliner Ku’damm-Raser

Im sogenannten „Ku’damm-Raser-Fall“ ist die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten ohne Erfolg geblieben.  Das Bundesverfassungsgericht hat die erfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Strafurteil des Landgerichts Berlin und das nachfolgende Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs richtete. Der von den Strafgerichten verurteilte Beschwerdeführer verursachte Anfang des Jahres 2016 bei einem Autorennen auf

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Die Strafbarkeit des „faktischen Leiters“ einer nicht angemeldeten Versammlung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, der aufgrund der tatsächlichen Ausübung der Leitungsfunktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel nach § 26 Nr. 2 VersammlG schuldig gesprochen worden war. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinen Entscheidungsgründen, dass die Gesetzesauslegung der Fachgerichte, der zufolge

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