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Versorgungsausgleich – und die angeblich noch nicht ausgleichsreife Betriebsrente

Behandelt eine Entscheidung zum öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung zu Unrecht als noch nicht ausgleichsreif, so steht die Rechtskraft der Entscheidung einem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach der Scheidung nicht entgegen. Gemäß § 20 Abs. 1 VersAusglG hat die ausgleichsberechtigte Person einen Anspruch gegen die ausgleichspflichtige

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Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich – und die Krankenversicherungskosten

Aufwendungen für Krankenbehandlungskosten, die ein privat krankenversicherter Ausgleichspflichtiger im Rahmen eines von ihm gewählten Versicherungstarifs mit Selbstbeteiligung selbst tragen muss, sind anders als die Versicherungsprämien keine mit Sozialversicherungsbeiträgen „vergleichbaren Aufwendungen“ im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG. Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG sind zur

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Kapitalzahlungen aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht – und ihre Verzinsung

Kapitalzahlungen aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht sind erst ab Verzug bzw.Rechtshängigkeit zu verzinsen. Der Ausgleichsbetrag ist nicht ab der Zahlung des Abfindungsbetrags zu verzinsen. Mit der Ablösung der Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde der Wert der Anrechte in Höhe des Abfindungsbetrags festgeschrieben. Denn der

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Die VBL-Rente im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit einer Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat der Bundesgerichtshof jetzt grundlegend Stellung genommen: Die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG liegen vor, wenn der Ehemann als ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch

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Steuerlicher Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann – steuerlich gesehen – auch in einem Ehevertrag vereinbart sein. Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente als möglichen steuerrechtlich relevanten Einkünftetransfer akzeptiert. Werbungskosten, die mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S.

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Lange Trennungszeit als unbillige Härte des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Der Annahme einer unbilligen Härte des schuldrechtlichen Ausgleichs eines während langer Trennungszeit erworbenen Versorgungsanrechts kann es entgegenstehen, wenn zu Gunsten des Ausgleichspflichtigen bereits Versorgungen, die der andere Ehegatte während der Trennungszeit erworben hatte, im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausgeglichen wurden. Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er

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Irische Sozialversicherung im Versorgungsausgleich

Auszugleichen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind auch die in der irischen Sozialversicherung erworbenen Rentenanrechte. Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Anrechte in

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Abflachtungsbetrag und der Versorgungsausgleich

Der degressive Bestandteil (sog. Abflachungsbetrag) beamtenrechtlicher Versorgungsanrechte gemäß § 69 e BeamtVG unterfällt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Bei der Ermittlung der Höhe der schuldrechtlichen Versorgungsrente nach § 1587 g BGB sind die vom Ausgleichspflichtigen auf die auszugleichende Versorgung zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Der angemessene Unterhalt des Ausgleichsberechtigten wie auch des

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