Jugendliche Täter – und die Schwere der Schuld

Der Schuldgehalt der Tat ist bei der Deliktsbegehung durch jugendliche und heranwachsende Täter jugendspezifisch zu bestimmen. Die „Schwere der Schuld“ im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG wird daher nicht vorrangig anhand des äußeren Unrechtsgehalts der Tat und ihrer Einordnung nach dem allgemeinen Strafrecht bestimmt, sondern es ist in

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Entgeltliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss

Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt, ein Mietverhältnis einzugehen, ist die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei. Die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze ist steuerfrei (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG). § 4 Nr. 8 Buchst. g

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Übernahme von Verbindlichkeiten – als Anschaffungskosten

In der Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers durch den Erwerber liegen in steuerrechtlicher Beurteilung grundsätzlich Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts; die Begleichung der Verbindlichkeit führt zu Aufwendungen des Erwerbers, die er auf sich nimmt, um die Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut zu erlangen. Dies wird deutlich, wenn die Beteiligten vereinbaren, dass die Verbindlichkeit

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Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit

Nimmt der Tatrichter eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss er darüber befinden, ob diese sodann zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat. Hat ihm die Einsicht gefehlt, so ist weiter zu prüfen, ob ihm dies zum Vorwurf gemacht

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Die auf einen Dritten ausgestellte Rechnung

Allein das Ausstellen einer Rechnung auf einen am Werkvertrag nicht beteiligten Dritten und deren Begleichung durch diesen stellt keine Schuldübernahme durch den Dritten dar. Die befreiende Schuldübernahme ist ein ungewöhnliches und bedeutsames Rechtsgeschäft. Sie enthält in untrennbarer Verknüpfung die Verpflichtung des Übernehmers und die Verfügung über die Forderung des Gläubigers.

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Entgeltlicher Erwerb aufgrund Schuldenübernahme

Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Grundstücks-GbR gegen Übernahme der bestehenden GbR-Verbindlichkeiten führt nur dann zu Anschaffungskosten des Erwerbers, wenn gleichzeitig eine Haftungsfreistellung des übertragenden Altgesellschafters von den bestehenden GbR-Verbindlichkeiten erfolgt. Die Tatsache, dass der Übernehmer des GbR-Anteils für diese Altverbindlichkeiten der GbR kraft Gesetzes haftet, reicht – nach Ansicht

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das übernommen Betriebsdarlehn

Für Schuldzinsen, die zu einem ohne rechtliche Verpflichtung übernommenen Darlehen gehören, ist kein Betriebsausgabenabzug möglich. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist nach der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung kein Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten möglich. Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG Aufwendungen, die durch den

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