Schuldverschreibungen – Altfälle

Die Übergangsvorschrift des § 24 Abs. 2 SchVG findet auf nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen, die vor dem 5.08.2009 ausgegeben wurden, Anwendung, auch wenn sie nicht dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 unterfielen.

Der Beschluss der Gläubigerversammlung und die

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Schadensersatz für eine Indexanleihe

Eine auf einen Basiswert bezogene Schuldverschreibungen emittierende international tätige Bank, gegen die Ansprüche aus Prospekthaftung verjährt sind, haftet ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht wegen einer entgegen den Verlautbarungen im Prospekt unzureichenden Überprüfung des Basiswerts.

Ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf das

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