Das “Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung” wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit morgen in Kraft. Für die ab morgen entstehende Ansprüche wegen Falschberatung gelten damit längere Verjährungsfristen. Außerdem sind die Banken damit ab dem
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