Deutsche Bank

Avalprovisionen als Schuldzinsen

Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind nach Maßgabe eines ertragsteuerrechtlich weiten Begriffsverständnisses alle Leistungen, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, mithin Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung

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Euro-Geldscheine

Nachlaufende Schuldzinsen – und die Abgeltungsteuer

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Das Werbungskostenabzugsverbot in § 20 Abs. 9 EStG ist nicht verfassungswidrig, soweit es den Abzug verhindert. Diesbezügliche Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung

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Schweizer Frnaken

Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worden ist. Werbungskosten sind nach §

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Küche

Doppelte Haushaltsführung – und Vorfälligkeitsentschädigung für den Verkauf der Zweitwohnung

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG)

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Geld

Cash-Pooling – und die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen

Die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Saldierung von Zinsaufwendungen bei wechselseitig gewährten Darlehen gelten bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages auch für Darlehen innerhalb eines Cash-Pools. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen dann gegebenenfalls verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins

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Bundesfinanzhof (BFH)

Geschlossene Immobilienfonds – und die Übertragung von Anteilen

Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Als Anschaffung und Veräußerung werden im Regelfall der entgeltliche

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Schuldzinszahlungen von einem Gemeinschaftskonto – und die Aufwandszurechnung im Insolvenzfall

An den in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung anerkannten Zurechnungsgrundsätzen für von einem Ehegatten-Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) vorgenommene Schuldzinszahlungen ist auch im Falle der Insolvenz des einen Betriebsausgabenabzug beanspruchenden Ehegatten festzuhalten. Nach ständiger Finanzrechtsprechung folgt aus dem Grundprinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit, dass der Steuerpflichtige die von ihm steuermindernd geltend gemachten Aufwendungen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten

Schuldzinsen sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Darlehnsmittel zur Erzielung von Einkünften verwendet wurden. Die Frage, ob und in welchem Umfang Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) als Werbungskosten abgezogen werden können, auch wenn die Ausgaben zunächst aus eigenen Mitteln bestritten werden und

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Die Abgeltungssteuer – und der nachträgliche Schuldzinsenabzug

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs können Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, ab dem Jahr 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im

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Schuldzinsen fürs Gesellschafterdarlehn

Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG. Die einer Personengesellschaft entstandenen Schuldzinsen für ein Darlehen des Gesellschafters sind im Rahmen der Hinzurechnung gemäß § 4 Abs. 4a EStG nicht zu berücksichtigen, soweit sie zugleich als Sondervergütung behandelt worden

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Grundstücksverkauf und der nachträgliche Schuldzinsenabzug

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben bei der doppelstöckigen Personengesellschaft

Das Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften ist zweistufig, es sind zwei einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungen durchzuführen. Über Sonderbetriebsvermögen ist im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei der Gesellschaft zu entscheiden, bei der dieses Sonderbetriebsvermögen zu führen ist. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in

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Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung

Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Weil die Einkommensteuer an die persönliche Leistungsfähigkeit anknüpft, kann Werbungskosten grundsätzlich nur derjenige abziehen, der sie selbst getragen hat. Bezahlen Eheleute Aufwendungen für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schuldzinsenabzug und Unterentnahmen vor 1999

Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG für den Veranlagungszeitraum 2001 sind Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 außer Acht zu lassen. Die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 gebietet, in dem ersten nach dem 31. Dezember

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Oberlandesgericht

Eingeschränkter Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen

Für den Bundesfinanzhof ist die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei Überentnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar. Seit der Neuregelung des Schuldzinsenabzugs durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG der

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Einbringung privater Verbindlichkeiten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Schuldzinsen können auch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn eine vermögensverwaltende Personengesellschaft vom einbringenden Gesellschafter ein ursprünglich privat veranlasstes Darlehen als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Grundstück übernimmt. Die Schuldübernahme führt bei der Gesellschaft zu Anschaffungskosten. In hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall gründeten Eheleute eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),

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Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bestehen ernstliche Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind- Die Antragstellerin des hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Falls finanzierte eine von ihr erworbene Immobilie mit einem Bankkredit. Diesen konnte sie aus dem Erlös

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Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften

Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf bestehen ernstliche Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. In dem entschiedenen Fall finanzierte die Antragstellerin eine von ihr erworbene Immobilie mit einem Bankkredit. Diesen konnte sie aus dem Erlös der Zwangsversteigerung der Immobilie

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Schuldzinsen aufs Umlaufvermögen

Im Fall zu hoher Privatentnahmen sind die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen auch dann nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen. Nach § 4 Abs. 4a EStG ist seit 1999 der betriebliche Schuldzinsenabzug beschränkt, soweit der Unternehmer sog. „Überentnahmen“ tätigt, also über das eingelegte

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Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung

Der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten unterliegt als Einkünfte aus Vermietung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 2 EStG). Werbungskosten sind auch Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das übernommen Betriebsdarlehn

Für Schuldzinsen, die zu einem ohne rechtliche Verpflichtung übernommenen Darlehen gehören, ist kein Betriebsausgabenabzug möglich. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist nach der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung kein Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten möglich. Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG Aufwendungen, die durch den

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Schuldzinsen als Werbungskosten für den Erwerb von Aktien

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt die Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen das Vorliegen einer sog. Überschusserzielungsabsicht voraus. Eine solche Überschusserzielungsabsicht ist dann gegeben, wenn die Finanzierung der Anschaffung oder dem Halten einer Kapitalanlage dient, bei der nicht die Absicht der Realisierung von Wertsteigerungen, sondern –

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Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen in den Vorjahren

Eine Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann vorzunehmen, wenn im Veranlagungszeitraum keine Überentnahme vorliegt, sich aber ein Saldo aufgrund von Überentnahmen aus den Vorjahren ergibt. Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nachträgliche Schuldzinsen

In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Derartige nachträgliche Schuldzinsen waren nach der bisherigen Rechtsprechung des

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Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück

Nimmt der Steuerpflichtige Darlehen zur Finanzierung je unterschiedlicher Grundstücksteile auf, die eigenständige Wirtschaftsgüter bilden, scheitert der Zuordnungszusammenhang zu einzelnen Grundstücksteilen aber, weil die Valuten sämtlicher Darlehen auf ein Girokonto fließen, von dem dann der Steuerpflichtige den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer überweist, so sind die entstandenen Schuldzinsen grundsätzlich nach dem

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Die Kapitallebensversicherung als Kreditsicherheit

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, so sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Damit hat der Bundesfinanzhof den Werbungskostenabzug von Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung

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