Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat es abgelehnt, die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SARS-CoV-2-EindV für Brandenburger Schüler in der gymnasialen Oberstufe geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Schulgebäude vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die antragstellende Schülerin hatte argumentiert, sie würde ab 10. November 2020 an Vorabiturprüfungen teilnehmen und habe
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