Eine Privatschule kann die Fortsetzung des Schulverhältnisses nach Ablauf eines befristeten Schulvertrags verweigern, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen. Eine Privatschule ist grundsätzlich nicht verpflichtet, mit einem Schüler nach Ablauf eines befristeten Schulvertrags einen neuen Vertrag abzuschließen. Erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten und
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