Anträge auf Sachschadensersatz sind in Niedersachsen innerhalb eines Monats auf dem Dienstweg zu stellen. Lehrkräfte und Landesbedienstete an Schulen wahren diese Frist, wenn sie den Antrag innerhalb eines Monats bei der Schulleitung einreichen.
Der Anspruch der Lehrerin ergibt sich aus
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