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Das Sabbatjahr eines Schulleiters

Die im rheinland-pfälzischen Schuldienst maßgebliche Rechtsnorm des § 6a Abs. 1 LehrArbZVO unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Lehrergruppen, insbesondere nicht zwischen Rektoren und Konrektoren einerseits und sonstigen Lehrkräften ohne eine solche Verwaltungsfunktion andererseits.

Ungeachtet des Status einer Lehrkraft ist für die

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Konstitutive Anforderungsmerkmale für die Besetzung einer Schulleiterstelle

Erfüllt eine Bewerberin/ein Bewerber ein konstitutives Anforderungsmerkmal nicht, so bleibt ihre/seine Bewerbung von vornherein unberücksichtigt. Als „konstitutiv“ einzustufen sind dabei diejenigen Merkmale des Anforderungsprofils, die zwingend vorgegeben und anhand objektiv überprüfbarer Kriterien, also insbesondere ohne gebotene Rücksichtnahme auf Wertungsspielräume des

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Ein Sabbatjahr für den Grundschulrektor

Zwar kann grundsätzlich auch Schulleitern eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahrmodell bewilligt werden, wenn keine dienstlichen Belange dem entgegenstehen. Aufgrund der wahrzunehmenden umfangreichen Führungs- und Leitungsaufgaben eines Schulleiters ist dies jedoch nur ausnahmsweise der Fall.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Bistum ersetzt Schulleiter ohne Begründung

Nach dem Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz hat ein Bistum bei der Versetzung eines Beamten eine Ermessensentscheidung zu treffen und unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch zu begründen. Sind in der Versetzungsverfügung keinerlei Begründung für die ausgesprochene Versetzung zu erkennen, führt

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Die Suche nach einem Schulleiter

Die Besetzung einer Schulleiterstelle bei mehreren Bewerbern ist in erster Linie anhand aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Maßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen zu entscheiden. Die Vergleichbarkeit der Beurteilungen zweier Bewerber ist nicht gegeben, wenn die Beurteilung des einen Bewerbers einen

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Schulleiter-Entlastung

Ein Schulleiter kann keinen individuellen Anspruch auf Entlastung geltend machen kann, selbst wenn er über einen längeren Zeitraum hinweg faktisch mehr als die nach der Arbeitszeitverordnung maßgeblichen Zeitstunden pro Woche Dienst geleistet hat und noch leistet.

In einem jetzt vom

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Schulanmeldung nur mit Schwimmunterricht

Nach einer heute verkündeten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster darf die Schulleitung einer weiterführenden Schule die Aufnahme eines Kindes in diese weiterführende Schule von der Einverständniserklärung der Eltern abhängig machen, ihr Kind am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen.

In dem jetzt

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Unterrichtsbesuche des Schulleiters

Einem niedersächsischen Lehrer fehlt es an einem subjektiven Recht darauf, dass die Landesschuldbehörde Unterrichtsbesuche, einschließlich unangekündigter Unterrichtsbesuche, ihres Schulleiters unterbindet, wie jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stade entschied.

Zwar bestimmt § 50 Abs. 1 Satz

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