Die Bezirksregierung Düsseldorf durfte gegen die Mutter eines den Präsenzunterricht verweigernden Gymnasialschülers eine Schulbesuchsaufforderung erlassen und für den Fall, dass der Schüler die Schule weiter nicht besucht, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.500,- Euro androhen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf aktuell den gegen eine solche behördliche Aufforderung gerichteten
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