Für die Beförderungskostenerstattung wird bei der Bemessung der Länge des Schulwegs maßgeblich darauf geachtet, wie weit die fußläufige Strecke ist, die zwischen der Haustür der Wohnung des Schülers und dem auf dem Schulweg nächsten, von dem Schüler benutzbaren Eingang des Schulgebäudes, in dem der Unterrichtsmittelpunkt des Schülers liegt, ist. Dabei
Lesen