Die gesetzliche Krankenversicherung muss nach Ansicht des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keine UV-Schutzkleidung finanzieren, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie erforderlich ist.
Vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geklagt hatte eine 1983 geborene Frau, die im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie mit erheblichen Entzündungen
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