Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen – wie z.B. aus Schwarzarbeit – sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen. In dem hier vom Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt entschiedenen Fall erhielt der verletzte Arbeiter daher
Lesen