Die Fertigstellung eines Schwarzbaus

Ein Verwaltungsakt, der die Fertigstellung eines ohne Baugenehmigung errichteten Rohbaus und seine Nutzung zu Wohnzwecken zulässt, geht über eine bloße Duldung eines rechtswidrigen Zustands hinaus. Er stellt eine bauaufsichtliche Zulassung i.S.V. § 212a BauGB dar.

Für die Gemeinde, auf deren

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